Der Kreis Soest ist zuständig für die Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol und Drogen am Steuer, Überladung und technische Mängel an Fahrzeugen. Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt. In schlimmen Fällen ist auch ein Fahrverbot möglich.