Das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW verpflichtet alle Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan des Kreises Soest gibt die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreis Soest vor. Er ist im Wesentlichen auf den straßengebundenen ÖPNV ausgerichtet. Der Nahverkehrsplan wurde im März 2018 vom Kreistag beschlossen.