Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis, die in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurde, ist ohne Einschränkungen in Deutschland gültig. Auf Wunsch kann auch ein ausländischer Führerschein aus der EU oder dem EWR in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

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Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
- Gültige ausländische Fahrerlaubnis (im Original).
Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist erforderlich, um die nötigen Unterschriften leisten zu können.
Bearbeitungszeit
Kann bei persönlicher Vorsprache in der Regel direkt bearbeitet werden.
Kosten
Etwa 45 Euro
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
Ihre Ansprechpersonen
Servicecenter KFZ Soest Hotline
02921 30-2794
buergerdienste@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
Servicecenter KFZ Lippstadt Hotline
02921 30-3610
buergerdienste@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
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