Fahrerkarte

In Nordrhein-Westfalen kann die Fahrerkarte bei der Führerscheinstelle am Wohnort beantragt werden. Hierfür ist ein EU-Kartenführerschein und ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Alte Führerscheine (rosa- oder graufarben) müssen zunächst in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt die Fahrerkarte und sendet sie in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragsstellung zu.
Detailfragen zur Benutzungspflicht beantworten die unter Links und Downloads genannten Stellen.
Links und Downloads
- Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
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Bezirksregierung Arnsberg - Arbeitsschutz
Amt für Arbeitsschutz, Telefon: 02931 55500
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Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Zentrales Kontrollgeräteregister
Informationen des Kraftfahrtbundesamtes
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
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Straßenkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr
Diese Broschüre informiert über die Kontrolltätigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und gibt einen Überblick über die einzuhaltenden Bestimmungen (Fahrpersonalrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutvorschriften sowie Abmessungen und Gewichte). Die Broschüre liegt unter anderem in folgenden Sprachen vor:
Englisch: Road Inspections by the BAG
Französisch: Les contrôles routiers
Türkisch: Yol Kontrolleri
Spanisch: Control de carreteras
Italienisch: Controlli stradali
Polnisch: Kontrole drogowe
Russisch: Дорожный контроль
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
- Führerschein,
- bei Verlängerung: alte Fahrerkarte,
- zusätzliches biometrisches Passfoto, falls Sie noch im Besitz eines "alten" (grauen oder rosa) Führerscheins sind.
Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben werden Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Kosten
- 69,50 Euro - Im Rahmen eines Umtausches
- 41,00 Euro - Bei Besitz eines EU-Führerscheines
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8