Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Für die Annahme von Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind die Einwohnermeldeämter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort zuständig.
- Führerscheinanträge für Begleitendes Fahren ab 17 müssen direkt in einem der Servicecenter KFZ - Führerscheinstellen - des Kreises Soest gestellt werden (Soest oder Lippstadt) oder beim Bürgerservice im Soester Kreishaus.
Führerschein auf Probe

Die erstmalige Fahrerlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre auf Probe erteilt. Innerhalb dieser Zeit unterliegt der Fahrerlaubnisinhaber einer strengeren Überwachung durch die Servicecenter KFZ - Zulassungsstellen - des Kreises.
Nach bestandener Prüfung
Auf Seite 3 des Formulars kann die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst entscheiden, wie er oder sie den endgültigen EU-Kartenführerschein erhält (Direktversand oder Abholung).
Links und Downloads
- augenärztliche Bescheinigung gem. Anlage 6.2.1 Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung
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Antrag auf Fahrerlaubnis
Dateigröße: 247,49 KB -
Anlage "Begleitendes Fahren ab 17"
Dateigröße: 70,64 KB - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
Notwendige Unterlagen
Für den Antrag zur Fahrerlaubnisprüfung und den endgültigen EU-Kartenführerschein werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis
- Gültiges Ausweisdokument in Kopie / bei persönlicher Vorsprache im Original,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich zum Beispiel bei den Fahrschulen oder den Servicecentern KFZ - Führerscheinstellen - des Kreises Soest),
- Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T),
- Augenärztliches Bescheinigung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE),
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE),
- Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung),
- Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O - (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung) erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei den Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Mindestaltersgrenzen. Bitte den jeweiligen Nachweis gemäß § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dem Fahrerlaubnisantrag beifügen.
Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliche Bescheinigung ersetzt werden. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung oder das Gutachten über den psychologischen Leistungstest darf nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten
- 43,40 Euro mit Probezeit
- 42,60 Euro ohne Probezeit
- Kosten für das begleitete Fahren mit 17
- ggf. 8,70 Euro für die vorläufigen Fahrberechtigung
- ggf. 5,00 Euro für den Direktversand
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8