Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes dürfen grundsätzlich nur Dienstfahrzeuge gefahren werden, keine privaten Fahrzeuge. Eine Dienstfahrerlaubnis kann aber während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und -prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen.
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrischen Passbild zu erstellen.
- ziviler Führerschein
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
Bearbeitungszeit
Kann bei persönlicher Vorsprache in der Regel direkt bearbeitet werden.
Kosten
Etwa 50 Euro
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
Ihre Ansprechpersonen
Servicecenter KFZ Soest Hotline
02921 30-2794
buergerdienste@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
Servicecenter KFZ Lippstadt Hotline
02921 30-3610
buergerdienste@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
Dienstfahrzeuge, Dienstfahrerlaubnis, Fahrerlaubnisausbildung, Fahrerlaubnis