Altlastenkataster - Auskünfte
Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:
- Grundstückseigentümer
- Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.
Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine "Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).
Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Bearbeitungszeit
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Kosten
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten
Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
- Umweltinformationsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW