Abfälle
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.

Links und Downloads
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Website der ESG
Infos zu Abfuhrangeboten und Rufnummern der Städte und Gemeinden
Kosten
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)