Elternbeiträge werden auch für OGS erlassen
Kreis fasst entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss
Pressemeldung vom 15.01.2021 10:00
Kreis Soest (kso.2021.01.13.022.tw). Die Kreisverwaltung hatte mit Pressemitteilung vom 11. Januar bereits darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge für Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreises Soest für den Monat Januar 2021 erlassen werden. Dies gilt auch für die Betreuung in den offenen Ganztagsschulen (OGS), angebunden an den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Soest. Ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss wurde jetzt gefasst.
Kreis Soest (kso.2021.01.13.022.tw). Die Kreisverwaltung hatte mit Pressemitteilung vom 11. Januar bereits darauf hingewiesen, dass die Elternbeiträge für Betreuungsangebote in Kitas und Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreises Soest für den Monat Januar 2021 erlassen werden. Dies gilt auch für die Betreuung in den offenen Ganztagsschulen (OGS), angebunden an den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Soest. Ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss wurde jetzt gefasst.
Soweit die Maßnahmen des Landes über den 31. Januar 2021 hinausgehen, ist ein etwaiger vollständiger oder teilweiser Erlass von Elternbeiträgen für weitere Zeiträume nicht ausgeschlossen. Hierüber ist dann neu zu entscheiden.