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Nahverkehrsplan

Schnellbus
Schnellbus

Das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW verpflichtet alle Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrs¬plan des Kreises Soest gibt die gewünschte Ent¬wicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreis Soest vor. Er ist im Wesentlichen auf den straßengebundenen ÖPNV ausgerichtet.

Ziele

Der Nahverkehrsplan trägt dazu bei, das erreichte Niveau des ÖPNV im Kreis Soest zu halten und auszubauen. Zudem soll das Nahverkehrsangebot die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge befriedigen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Leitziele für die Nahverkehrsplanung im Kreis Soest:

  • Sicherung der ÖPNV-Mobilität,
  • Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV,
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV,
  • Verzahnung von lokalem und regionalem ÖPNV,
  • Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie der Anforderungen von Frauen und Kindern.

Des Weiteren sind im Nahverkehrsplan Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot festgelegt. Die Qualitätsziele sind der Garant für einen attraktiven ÖPNV und für einen fairen Wettbewerb. Sie sind für alle Verkehrsunternehmen gleichermaßen verbindlich.

Frühere Nahverkehrspläne

Der erste Nahverkehrsplan wurde 1997 im Kreistag verabschiedet. Gemäß der Vorgabe, den Nahverkehrsplan bei Bedarf fortzuschreiben, wurde der zweite Nahverkehrsplan im Jahr 2003 aufgestellt. Im Jahr 2011 wurde der Nahverkehrsplan des Kreises Soest erneut überarbeitet. Am 8. März 2012 wurde der neue Nahverkehrsplan vom Kreistag des Kreises Soest beschlossen.

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Nahverkehrsplan 2012      [pdf, 3.772,33 Kilobyte]
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