Haushalt des Kreises Soest
Im Haushaltsplan werden die jährlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan) aufgeführt. Die größten Posten im Haushaltsplan sind Soziales, Jugend und die vom Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu leistende Landschaftsverbandsumlage.
Die Kreise in Nordrhein-Westfalen erheben keine eigenen Steuern. Stattdessen erhalten sie gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) jährlich Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Einnahmen werden zum Beispiel durch Verwaltungsgebühren, Leistungsentgelte und Kostenerstattungen erzielt. Da die Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, erheben die Kreise gemäß Paragraph 56 Absatz 1 Kreisordnung (KrO) von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage.
Wie der Kreis Soest seine Haushaltsmittel einsetzt, erfahren Sie im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres.
Fragen zum Haushaltswesen beim Kreis Soest beantwortet die Kämmerei, Telefon 02921 30-2100 oder per E-Mail: kaemmerei@kreis-soest.de.
Links und Downloads
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Entwurf Nachtragshaushalt 2021
Dateigröße: 6,04 MB -
Jahresabschluss 2019
Dateigröße: 4,80 MB -
Gesamtabschluss 2018
Dateigröße: 1,97 MB -
Haushalt 2020/2021
Dateigröße: 9,54 MB -
Haushalt 2019
Dateigröße: 7,01 MB -
Haushalt 2018
Dateigröße: 6,27 MB -
Haushalt 2017
Dateigröße: 5,49 MB -
Jahresabschluss 2018
Dateigröße: 2,35 MB -
Gesamtabschluss 2017
Dateigröße: 10,10 MB - §§ 53 ff. der Kreisordnung (KrO NRW)
- §§ 75 ff. der Gemeindeordnung (GO NRW)
Rechtsgrundlagen
- §§ 53 ff. der Kreisordnung NRW
- §§ 75 ff. der Gemeindeordnung NRW