Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt EG
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, kommen abhängig von Ihrem bisherigen Aufenthalt in der Bundesrepublik verschiedene Rechtsgrundlagen in Frage. Je nach Fallkonstellation gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Zum Beispiel müssen Sie sich in der Regel bereits seit einer bestimmten Zeit in Deutschland aufhalten und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
Daueraufenthalt EG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Gemeinschaft (Daueraufenthalt-EG) ist neben der Niederlassungserlaubnis ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel, der es drittstaatsangehörigen Ausländern ermöglicht, sich unter erleichterten Bedingungen in fast allen anderen EU-Ländern niederzulassen, um dort beispielsweise eine Beschäftigung aufzunehmen.
Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.
Weitere Informationen zu den dauerhaften Aufenthaltsmöglichkeiten finden Sie auf den verlinkten Seiten. Sofern Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen oder die Niederlassungserlaubnis oder den Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen möchten, müssen Sie persönlich bei der Ausländerbehörde vorzusprechen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter. So können Sie auch gleich im Vorfeld klären, welche Unterlagen Sie zu Ihrer Vorsprache mitbringen müssen.