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Blaue Karte EU

Für Fachkräfte mit einem deutschen, einem anerkannten ausländischen oder einem ausländischem Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, besteht die Möglichkeit, die Blaue Karte EU zu erhalten. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes jährliches Mindestgehalt erreichen.

 

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der die Arbeitsaufnahme in Deutschland vereinfacht und in der Regel zunächst für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Anschließend kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

 

Die Blaue Karte EU kann erlöschen, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung oder aus einem anderen Grund beendet werden soll. Nehmen Sie in diesem Fall deshalb unbedingt sofort Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das gleiche gilt auch, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln möchten.

 

Wenn Sie 33 Monate einer Beschäftigung nachgegangen sind und auch aktuell im Besitz der Blauen Karte EU sind, kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Werden Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen, kann die Niedererlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden. Zudem müssen für den oben genannten Zeitraum Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein und die weiteren Voraussetzungen nach Paragraph 9, Absatz 2, Seite 1, Nummer 2 und 4 bis 9 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt werden.

 

Inhaber einer Blauen Karte EU, die diese seit 18 Monaten besitzen, haben das Recht, in einen anderen EU-Staat weiterzuwandern, außer nach Großbritannien, Irland und Dänemark. Dies ist in fast allen EU-Staaten möglich, ohne ein Visum zu beantragen. Zudem darf sich der Inhaber der Blauen EU Karte bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne das Aufenthaltsrecht in Deutschland und der der EU zu verlieren.

 

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU und den aktuellen Mindestgehältern können Sie hier finden.

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Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


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