Aktuelle Informationen zur Tierhaltung
Blauzungenkrankheit: Kreis Soest in der Kontrollzone
Impfung gegen Blauzungenkrankheit
In der ersten Juni Woche erhält der Kreis Soest den Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit.
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Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Informationen des Veterinärdienstes zur Freilandhaltung von Geflügel
Der Veterinärdienst gibt nähere Informationen als Ergänzung zur Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung (Allgemeinverfügung vom 15.5.2006)
Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest: Merkblatt des Veterinärdienstes
Merkblatt Geflügelpest
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Geflügelpest/Vogelgrippe
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEVL) hat zum Thema Geflügelpest/Vogelgrippe eine Hotline für Bürgeranfragen eingerichtet und weitergehende Informationen auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmelv.de/ eingestellt.
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Auf der Internetseite des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit »FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT« können interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Geflügelpest/Vogelgrippe egänzende Informationen einholen.
Informationen der Abteilung Gesundheit zur Vogelgrippe
Die Abteilung Gesundheit hat in einem Merkblatt die wichtigsten Informationen zur Vogelgrippe und die Auswirkungen auf den Menschen zusammengestellt.
Das Merkblatt finden Sie hier.
Pressemeldung des Veterinärdienstes zum Freilaufverbot von Geflügel
Die Pressemeldung des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung zur Stallpflicht von Geflügel zum Schutz vor Vogelgrippe ab 17. Februar 2006 können Sie hier nachlesen.
Registrierung von Futtermittelbetrieben
Landwirtschaftliche Betriebe und Tierhaltungen, die Futtermittel produzieren und verfüttern, unterliegen ab dem 01.01.2006 der Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt. Für Betriebe, die ausschließlich Zukauffuttermittel verfüttern, entfällt diese Registrierungspflicht, Betriebe, die bei der Herstellung von Futtermitteln Zusatzstoffe einsetzten, haben zusätzliche Verpflichtungen. Die genaue Einordnung des zu registrierenden Betriebes erleichtert der Leitfaden des Verbraucherschutzministeriums (Link für Leitfaden Registrierung).
Betriebe und Unternehmen, die Prämienzahlungen beantragen werden, erhalten einen Antrag auf Registrierung als Futtermittelunternehmer zusammen mit den Antragsunterlagen im Frühjahr 2006 von der Landwirtschaftskammer zugesandt. Betriebe, die schon heute die Registrierung als Futtermittelunternehmer beantragen wollen, können das hier hinterlegte Antragsformular herunterladen und an das Veterinäramt senden (Link für Antrag Registrierung).



