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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Wasser ist die Grundlage allen Lebens und das wichtigste Lebensmittel. Deshalb ist es wichtig, dass Wasser sauber bleibt und vor Verunreinigungen geschützt wird. Eine moderne und funktionierende Abwasserentsorgung ist dabei ein zentraler Baustein. Intakte und dichte Kanäle verhindern, dass gefährliche Schadstoffe und Krankheitserreger in Bäche, Flüsse und das Grundwasser und damit letztendlich auch ins Trinkwasser gelangen. Gleichzeitig dringt durch undichte Kanäle oder über angeschlossene Drainagen Grundwasser in die Kanalnetze ein und überlastet so Kläranlagen und Pumpwerke. Dies führt u.a. zu unnötigen hohen Kosten und behindert die Abwasserreinigung.

Schutz des Trinkwassers

Um unser Trinkwasser wirkungsvoll zu schützen, verpflichtet der Gesetzgeber deshalb die öffentlichen Kanalnetzbetreiber und alle Grundstückseigentümer dazu, Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen. Das öffentliche Netz in Nordrhein-Westfalen mit einer Länge von ca. 73.000 Kilometern wurde erstmalig bis 2005 komplett untersucht und zum Teil schon saniert. Derzeit finden in vielen Städten und Gemeinden bereits Wiederholungsuntersuchungen statt, die gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis 2021 abgeschlossen sein sollen. Die privaten Leitungen sind mit geschätzten 200.000 Kilometern um ein Vielfaches länger als das öffentliche Netz, wurden bisher aber nur selten überprüft. Deshalb hat der Gesetzgeber im § 61a Landeswassergesetz (LWG) festgelegt, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser, die entweder im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen seitdem der  Grundstückseigentümer regelmäßig auf Dichtheit überprüfen lassen. 

Um Sie dabei zu unterstützen, diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen, stellt Ihnen das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) umfangreiche Informationen zur Verfügung

Zusätzlich stellt Ihnen der Kreis Soest, zusammen mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, Informationen auf dieser Internetseite mitsamt einem Info-Film zum Thema bereit.

Info-Film zur Dichtheitsprüfung

Wann müssen Grundstücksbesitzer Abwasserleitungen prüfen lassen?

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß § 61a Landeswassergesetz durchzuführen:

  • bei Neubau der Abwasserleitungen
  • bei Änderungen der Abwasserleitungen (z.B. im Rahmen eines Hausumbaus)
  • grundsätzlich jedoch bis zum 31. Dezember.2015 (Ausnahmen siehe unten)
  • anschließend alle 20 Jahre erneut.

Die Städte und Gemeinde können in Satzungen abweichende Fristen festlegen, die zum Teil über den Stichtag 31. Dezember 2015 hinausgehen. Für Grundstücke, die in Wasserschutzzonen liegen, sind jedoch auch kürzere Fristen möglich. Die für Sie gültigen Fristen erfahren Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Abwasserbetrieb!

Tipp: Sofern Sie Abwasserleitungen neu gebaut oder saniert haben, stellt die Dichtheitsprüfung auch eine Qualitätskontrolle dar. Anhand des Ergebnisses können Sie sehen, ob durch die Bau- oder Sanierungsfirma eine mängelfreie Leistung erbracht wurde!

Skizze Abwasserleitungen im Haus. Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Skizze Abwasserleitungen im Haus

Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich liegen oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser oder Mischwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes. Dabei ist es egal, ob das Grundstück an eine Kanalisation, an eine abflusslose Grube oder an eine Kleinkläranlage angeschlossen ist. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung betrifft alle Grundstücke in Nordrhein-Westfalen.

Je nach örtlicher Entwässerungssatzung muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitungen (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen. Einzelheiten erfragen Sie am Besten bei ihrer Stadt-bzw. Gemeindeverwaltung.

Regenwasserleitungen sind vom Landeswassergesetz § 61a nicht betroffen, müssen also nicht auf Dichtheit geprüft werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass über Regenwasserleitungen kein Fremdwasser in die Mischkanalisation eingeleitet wird.

Tipps: Prüfen Sie trotzdem die Regenwasserleitungen mit. Auch diese Leitungen können schadhaft sein und Schäden verursachen. Durch austretendes und unmittelbar am Haus versickerndes Regenwasser kann es z.B. zu Feuchteschäden im Kellerbereich kommen. Und denken Sie bei dieser Gelegenheit auch an den Schutz gegen Rückstau, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopften Kanälen nicht unter Wasser steht!

Oben: Kontrollraum des Prüfwagens. Unten: Prüfkamera. Zum Vergrößern anklicken.
Kontrollraum des Prüfwagens.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • TV-Inspektion
  • Druckprüfung mit Wasser
  • Druckprüfung mit Luft

TV-Inspektion

Bestehende Leitungen können bei häuslichem Abwasser in der Regel durch eine TV-Inspektion geprüft werden. Gerade wenn keine vollständigen Pläne der Grundstücksentwässerung vorliegen, bietet sich diese Prüfungsart an, da Pläne und Skizzen miterzeugt werden können. Für eine spätere Sanierung einer Grundstücksentwässerung ist eine vorherige TV-Inspektion unerlässlich, um anhand des Schadensbildes konkrete Sanierungsverfahren auswählen zu können.

Speziell für die Untersuchung der Abwasserleitungen auf den Grundstücken wurden Kamerasysteme entwickelt, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte Systeme untersuchen können. Zu einer ordnungsgemäßen Durchführung gehört eine entsprechende Dokumentation. Hierzu gehören immer eine Lageskizze oder Lageplan, die Schadensdokumentation (Untersuchungsberichte), Videoaufzeichnung (z.B. auf DVD oder CD) und die Dokumentation des Prüfergebnisses (Prüfbescheinigung).

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig ausgehändigt bekommen. Nur mit den oben genannten Unterlagen ist es auch für Dritte möglich, den Kanalzustand genau nachzuvollziehen, die Inspektion kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls ein Alternativangebot zur Sanierung zu erarbeiten!

Experte prüft eine Abwasserleitung. Zum Vergrößern anklicken.
Experte prüft eine Abwasserleitung.

Druckprüfung

Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Schmutz- und Anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich. Für die Druckprüfung wird die Entwässerungsanlage mit Gummimanschetten abgesperrt. Anschließend wird das System mit Wasser befüllt bzw. Druckluft eingeleitet. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, ist die Leitung dicht. Der Prüfdruck ist hierbei so gering, dass keine neuen Schäden an den Rohren entstehen. Oftmals reichen eine vollständige Befüllung des Netzes mit Wasser und die Messung der Verlustmenge aus.

Tipp: Sollte die Druckprüfung nicht bestanden worden sein, ist für eine spätere Sanierung eine TV-Inspektion nötig (siehe oben), um die Ursache der Undichtigkeit zu ermitteln. Daher ist die sofortige TV-Inspektion gerade bei alten Leitungen sinnvoller.

Wer darf eine Dichtheitsprüfung durchführen?

Die Anforderungen an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW geregelt. Die sachkundigen Unternehmen sind in einer landesweiten Liste zusammengefasst Diese finden Sie unter http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

Achtung: Es gibt unseriöse Firmen, sogenannte „Kanalhaie", die vermeintlich günstige Dichtheitsprüfungen oftmals direkt an der Haustür anbieten. Lassen Sie sich nicht überrumpeln und erkundigen Sie sich stattdessen bei Ihrem Abwasserbetrieb. Holen Sie mehrere schriftliche Angebote ein und fragen Sie nach Referenzen.

Was kostet die Dichtheitsprüfung?

Die Kosten einer Dichtheitsprüfung hängen stark von der Grundstückssituation ab. Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind:

  • die Leitungslänge
  • mögliche Leitungsverzweigungen
  • die Zugänglichkeit der Leitungen
  • das gewählte Prüfverfahren.

Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300 bis 500 Euro. Das Prüfen eines weitverzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus oder auf einem Betriebsgelände kostet dagegen deutlich mehr.

Tipp: Achten Sie beim Einholen der Angebote darauf, dass alle Leistungen, wie etwa die Reinigung und die vollständige Übergabe der Dokumentation, mit enthalten sind. Beauftragen Sie Dichtheitsprüfungen gemeinsam mit Ihren Nachbarn und informieren Sie sich, ob in Ihrer Straße entsprechende Arbeiten der Stadt oder Gemeinde geplant sind.

Einsturzschaden in Abwasserleitung. Zum Vergrößern anklicken.
Einsturzschaden in Abwasserleitung.

Die gesetzliche Dichtheitsprüfung muss nicht sofort bestanden werden! Auch die Vorlage einer Prüfbescheinigung über eine undichte Grundstücksentwässerung reicht zunächst aus. Also gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen. Falls die Grundstücksentwässerung undicht sein sollte, wird Ihnen Ihre Kommune, Ihr Abwasserbetrieb oder die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest eine Aufforderung zur Sanierung der Grundstücksentwässerung mit klaren Fristen zusenden.

Tipp: Erteilen Sie auf keinen Fall sofort einen Sanierungsauftrag an den Sachkundigen, der die Dichtheitsprüfung durchgeführt hat! Informieren Sie sich, holen Sie verschiedene Angebote ein und lassen Sie sich nicht durch vermeintlich günstige Angebote unter Druck setzen.

Dennoch ist der Grundstückseigentümer als Betreiber einer privaten Abwasseranlage, genau wie die öffentlichen Kanalnetzbetreiber, zur Sanierung gesetzlich verpflichtet (z.B. nach § 60 Wasserhaushaltsgesetz) und haftet für entstehende Schäden wie Boden- oder Grundwasserverunreinigungen.

Unabhängig von diesen gesetzlichen Bestimmungen sollte jedoch der Grundstückseigentümer auch aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass die Entwässerungsleitungen dicht sind. So können z.B. Rohrleitungen durch eingewachsene Wurzeln oder Rohrbrüche verstopfen, so dass das Abwasser nicht mehr abfließen kann. Die Folgen sind Rückstau und geflutete Keller- oder Wohnräume. Durch undichte Leitungen kann Abwasser austreten und zu Feuchte- und Vernässungsschäden mit Schimmelbildungen führen.

Da austretendes Abwasser eine langfristige Gefahr führt das Trinkwasser darstellen kann, sollten, auch im Interesse nachfolgender Generationen, die notwendigen Sanierungen durchgeführt werden.

Tipp: Durch eine bestandene Dichtheitsprüfung weisen Sie nach, dass Ihre Abwasserleitungen in Ordnung sind. Dieser Nachweis ist bei einem Verkauf des Hauses „bares Geld" wert, da nicht mit weiteren Kosten für etwaige Sanierungen zu rechnen ist!

Wie schnell muss saniert werden?

Die Frist, innerhalb derer undichte Abwasserleitungen saniert werden müssen, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten, und zwar nach der Schwere des Schadens und nach der Lage des Grundstücks.

Schwere des Schadens Nicht jeder Schaden hat die gleiche Bedeutung für die Umwelt, Standsicherheit oder Betriebssicherheit der Abwasseranlage. Daher stuft der Sachkundige auf der Dichtheitsbescheinigung die, in der Kamerainspektion erkannten Schäden in drei Stufen (stark, mittel, gering) ein.

Grundlage für diese Einstufung ist das technische Regelwerk und der Bildreferenzkatalog des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Anhand des in der Inspektion verwendeten Schadenskürzels, welches Sie auf den Untersuchungsberichten der Inspektion finden können, ergeben sich die Schadensklasse, die Sanierungspriorität und die Sanierungsfrist.

Tipp:
Achten Sie darauf, dass die Unterlagen zur Dichtheitsprüfung vollständig ausgehändigt bekommen. Prüfen Sie gegebenenfalls die Inspektion, die Schadensbeschreibung und die Einstufung nach oder lassen sich von einem unabhängigen Fachmann beraten.
Lage des Grundstücks Da der Trinkwasserschutz ein wichtiges Ziel ist, werden Grundstückseigner innerhalb von Wasserschutzgebieten als erstes aufgefordert, auf Dichtheit zu prüfen. Ebenso hat die Sanierung von Schäden an Leitungen Vorrang. Informationen, ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder unter www.kreis-soest.de/gis/!

Gibt es Fördermöglichkeiten für Dichtheitsprüfungen und Sanierungen?

Die staatliche KfW-Bank unterstützt Grundstückseigentümer im Rahmen des KfW-Programms „Wohnraum-modernisieren-Standard" (Programmnummer 141) mit zinsgünstigen Darlehen unter anderem bei der Dichtheitsprüfung und der Sanierung von privaten Abwasserleitungen. Weitere Informationen halten die Hausbanken und das Infocenter Wohnwirtschaft und Infrastruktur der KfW-Bank unter der Telefonnummer 0180 1335577 bereit.

In bestimmten Gebieten, sogenannten „Fremdwassersanierungsgebieten", wo durch eindringendes Grundwasser die Funktion der Abwasserreinigungsanlagen gefährdet ist, bestehen zusätzliche Fördermöglichkeiten durch ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie bei Ihrer Kommune oder bei Ihrem Abwasserbetrieb erfragen.

Gemäß der steuerrechtlichen Bestimmungen können Handwerkerrechungen, auch für die Sanierung von Abwasseranlagen, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Auskünfte hierzu können Ihnen Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater geben.

Tipp: Klären Sie mögliche Fördermöglichkeiten ab, bevor Sie einen Auftrag erteilen, da sie eventuell erst einen entsprechenden Förderantrag stellen müssen!

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie insbesondere auf den Internetseiten des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) und auf der vom Land NRW unterstützen Internetseite www.buergerinfo-abwasser.de/

Auch Ihre Kommune oder Ihr Abwasserbetrieb stehen Ihnen für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

 

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