Jagdschein
Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.
Jagdscheine werden in der Abteilung BürgerService ausgestellt und verlängert.
Wer jagen will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Jagdscheinbewerberin bzw. der Jagdscheinbewerber in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.Jahresjagdschein
Der Jahresjagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt.
Tagesjagdschein
Außerdem können Sie auch einen Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Jugendjagdschein
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person, jagen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung persönlich im Kreishaus, Zimmer E 020, beantragen oder die erforderlichen Unterlagen per Post übersenden. Entsprechende Antragsvordrucke werden Ihnen auf schriftliche oder telefonische Anfrage kurzfristig übersandt.
Kosten
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines entstehen je nach Gültigkeitsdauer folgende Kosten:
- für 1 Jahr 80,00 €
- für 2 Jahre 140,00 €
- für 3 Jahre 200,00 €
- Tagesjagdschein 27,00 €
- Jugendjagdschein für 1 Jahr 42,50 €
- Jugendjagdschein für 2 Jahre 75,00 €
- Jugendjagdschein für 3 Jahre 102,50 €
Notwendige Unterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- 1 Lichtbild
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 € bei Sachschäden, 500.000 € bei Personenschäden).
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis wie oben bereits genannt
- evtl. ein Foto (bei Neuausstellung).
Rechtsgrundlagen
Landesjagdgesetz
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de
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Herr
Michael Erkens
Telefon: 02921 30-2241
Telefax: 02921 30-2394
E-Mail: michael.erkens@kreis-soest.de



