Führerschein - Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen der Bundeswehr, der Polizei sowie des Bundesgrenzschutzes in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU - Kartenführerschein)
Sie sind im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis. Diese berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Private Fahrzeuge dürfen Sie damit nicht führen.
Dienstfahrerlaubnisse können jedoch während des bestehenden Dienstverhältnisses und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst ohne erneute Fahrerlaubnisausbildung und –prüfung in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Kosten
34,20 – 37,50 €
Notwendige Unterlagen
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Personalausweis oder Reisepass
- Ziviler Führerschein
- ein Lichtbild (35 x 45 mm, biometrisch) >>> siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV)
- Unter Umständen sind vor Erteilung der allgemeinen Fahrerlaubnis ärztliche und augenärztliche Untersuchungen notwendig.
Sollte das Dienstverhältnis nicht mehr bestehen, wird eine Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen benötigt.
Über Einzelheiten informiert Sie die Führerscheinstelle des Kreises Soest.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz StVG | www.verkehrsportal.de
- Fahrerlaubnisverordnung FeV | www.verkehrsportal.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr Kroll
Telefon: 02921 / 30-2788
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr Dörmann
Telefon: 02921 / 30-2766
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 / 30-3620
Telefax: 02921 / 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de

