Führerschein - Internationaler Führerschein
Sie benötigen einen internationalen Führerschein für Auslandsreisen (Nicht EU-Länder) oder für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland.
Der Internationale Führerschein ist lediglich eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins und kann nur in Verbindung mit dieser EU-Karte genutzt werden.
Durch eine gesetzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im September 2002 ist es für die Ausstellung der internationalen Fahrerlaubnis erforderlich, dass Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind. Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren alten Führerschein (Grau/Rosa) in eine EU-Fahrerlaubnis umtauschen.
Gültigkeit
Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nach Ablauf nicht möglich. Bei Bedarf ist die erneute Ausstellung erforderlich.
Bearbeitungszeit
Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung. Sollten Sie noch einen "alten" rosa oder grauen Führerschein besitzen, können Sie den Internationalen Führerscheines frühestens mit Aushändigung des EU-Führerscheins nutzen (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen).
Kosten
15,00 Euro
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / vorläufiger Personalausweis
- ein Lichtbild ( 35 x 45 mm, biometrisch) Anlage 8 Passverordnung (PassV)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Wiener Abkommen vom 8.11.1968
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Herr Dörmann
Telefon: 02921 / 30-2766
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Herr Kroll
Telefon: 02921 / 30-2788
Telefax: 02921 / 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau
Badura
Telefon: 02921 / 30-3620
Telefax: 02921 / 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Information BürgerService
Telefon: 02921 / 30-2001
Telefax: 02921 / 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de

