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Führerschein - Internationaler Führerschein

Sie benötigen einen internationalen Führerschein für Auslandsreisen (Nicht EU-Länder) oder für die Nutzung eines Mietwagens im Ausland.

Der Internationale Führerschein ist lediglich eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins und kann nur in Verbindung mit dieser EU-Karte genutzt werden.

Durch eine gesetzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im September 2002 ist es für die Ausstellung der internationalen Fahrerlaubnis erforderlich, dass Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind. Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, müssen Sie Ihren alten Führerschein (Grau/Rosa) in eine EU-Fahrerlaubnis umtauschen.

Gültigkeit
Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nach Ablauf nicht möglich. Bei Bedarf ist die erneute Ausstellung erforderlich.

Bearbeitungszeit
Wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind, wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung. Sollten Sie noch einen "alten" rosa oder grauen Führerschein besitzen, können Sie den Internationalen Führerscheines frühestens mit Aushändigung des EU-Führerscheins nutzen (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen).

 

Kosten

15,00 Euro

 

Notwendige Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Führerscheinstelle Soest
  • Herr Dörmann
    Telefon: 02921 / 30-2766
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de


  • Herr Kroll
    Telefon: 02921 / 30-2788
    Telefax: 02921 / 30-2772
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de


Führerscheinstelle Lippstadt
  • Frau Badura
    Telefon: 02921 / 30-3620
    Telefax: 02921 / 30-3630
    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de


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