Führerschein - Umtausch in den EU-Führerschein
Seit Januar 1999 haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Führerschein in den neuen EU-Führerschein umzutauschen.
Dieser neue Führerschein im Scheckkartenformat wurde eingeführt, um innerhalb der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Fahrerlaubnisklassen zu dokumentieren.
Der neue Führerschein wird innerhalb der EU gegenseitig und unbefristet anerkannt, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen EU-Staat verlegt.
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Ein genereller Zwangsumtausch ist in der Fahrerlaubnisverordnung bisher nicht vorgesehen.
Bestimmte Gruppen müssen allerdings ihren alten Führerschein tauschen, wenn sie weiterhin die bisherige Berechtigung in vollem Umfang behalten möchten. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 besitzen. Siehe Verlängerung Klasse C und CE und siehe Verlängerung D und DE
Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 kann nach dem 50. Lebensjahr der Umtausch sinnvoll sein, da somit alte Rechte gesichert werden können. Verlängerung Klasse C und CE
Über Einzelheiten informiert Sie die Führerscheinstelle des Kreises Soest.
Kosten
- Verlängerung 37,50 Euro
- Einholung einer Karteikarte 10,20 Euro
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild .( 35 x 45 mm, biometrisch) siehe Anlage 8 Passverordnung PassV
- bisheriger Führerschein
- Sollte der bisherige Führerschein nicht durch den Kreis Soest ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt (da die Führerscheindaten nicht gespeichert sind). Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung diese Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sollte die Karteikartenabschrift nicht vorliegen, wird diese durch den Kreis Soest eingeholt, welches u.U. eine längere Bearbeitungszeit bedeuten kann.
In jedem Fall müssen Sie persönlich den neuen Führerschein beantragen.
Der neue Führerschein wird Ihnen per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheines wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die im Inland dazu berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ist jedoch ein Auslandsaufenthalt geplant, sollten Sie spätestens 3 Wochen vorher den Umtausch beantragen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz StVG | www.verkehrsportal.de
- Fahrerlaubnisverordnung FeV | www.verkehrsportal.de
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Herr Dörmann
Telefon: 02921 30-2766
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr
Moselage
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlummer
Telefon: 02921 30-2780
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Plog
Telefon: 02921 30-2788
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Frau Ebbers
Telefon: 02921 30-2792
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Kemper
Telefon: 02921 30-2787
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Badura
Telefon: 02921 30-3619
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Schlüter
Telefon: 02921 30-3615
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Frau
Linnemann
Telefon: 02921 30-3620
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
-
Herr
Kaup
Telefon: 02921 30-3621
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-soest.de
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Bürgerservice
Telefon: 02921 30-2222
Telefax: 02921 30-2600
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de



