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Förderung von Wohneigentum

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Angebot des Kreises Soest im Bereich Wohneigentumsförderung. Der Kreis Soest bewilligt zweckgebundene Darlehen für Familien mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die NRW.BANK zahlt das Darlehen anschließend aus. Das Land NRW, das die Darlehen zur Verfügung stellt, möchte so Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen, die sich ohne Hilfe nur schwer den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen könnten.

Beratung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Soest beraten Sie gern bei der Finanzierung Ihrer Bau-, Umbau- oder Erwerbsvorhaben. Für das erste persönliche Gespräch brauchen Sie lediglich folgende Unterlagen mitbringen:

  • die letzten zwölf Verdienstabrechnungen,
  • den letzten Einkommensteuerbescheid,
  • und, sofern schon vorhanden, die Planungsunterlagen des Objektes.

Bewilligung

Die Entscheidung über den Antrag trifft die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz des Kreises. Sie erteilt die Förderzusage und informiert die NRW.BANK zur weiteren Darlehensverwaltung. Die Förderbestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW.

Fördermittel 2012

Vorrangig werden die bewilligungsreifen Anträge aus dem Jahr 2011 gefördert. Für Anträge, die im Jahr 2012 gestellt werden, besteht die Möglichkeit einer zeitnahen Förderung im Rahmen des verbleibenden Budgets. Aus diesem verbleibenden Budget werden vorrangig Förderprojekte mit sozialer Dringlichkeit gefördert. Dazu gehören zum Beispiel Schwerbehinderte mit notwendigen behindertengerechten Baumaßnahmen oder kinderreiche Haushalte. Unser Rat: Falls Sie Zweifel haben, lassen Sie die Kriterien überprüfen und scheuen Sie sich nicht, einen Förderantrag zu stellen!

Förderobjekte

Mit den Förderdarlehen kann

  • der Neubau und Ersterwerb von neu geschaffenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
  • von neuen eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die im Bestand geschaffen werden,
  • der Erwerb von energetisch verbesserten Eigenheimen und Eigentumswohnungen („Erwerb solo")
  • der Erwerb von energetisch noch zu verbessernden Eigenheimen („Kombimodell").

unterstützt werden.

Förderbedingungen

Gefördert werden Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Ob Sie berechtigt sind, eine Förderung zu erhalten, können Sie mit Hilfe eines „Förderberaters" der NRW.BANK prüfen. Unter „Formulare" steht Ihnen auf dieser Seite außerdem eine Schnellübersicht zur Verfügung.Die wichtigsten Kriterien im Überblick einschließlich an den energetischen Standard:

  • Die Förderung ist nur zulässig, wenn die finanzielle Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Die Belastung muss daher auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Die Gesamtkosten bei Bauherrenmaßnahmen oder der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten bei Fällen des Ersterwerbs oder Erwerbs dürfen die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde nicht überschreiten.
  • Die Gesamtkosten dürfen 280.000 Euro nicht überschreiten
  • Der Neubau und der Ersterwerb werden nur noch gefördert, wenn das Förderobjekt mindestens dem energetischen Standard gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) entspricht.
  • Für die Schaffung von neuen Wohnungen im Bestand ist nachzuweisen, dass nach Durchführung der baulichen Maßnahmen der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes und der des spezifischen, auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts den nach EnEV 2009 zulässigen Wert um nicht mehr als 20 v. H. überschritten wird.
  • Der Erwerb bestehenden Wohnraums kann gefördert werden, wenn die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt sind. Das sind die Förderobjekte, deren Bauantragstellung nach dem 31. Dezember 1994 erfolgte oder die inzwischen energetisch auf diesen Standard modernisiert sind. Dann kann eine Förderung nach Erwerb „solo" erfolgen . .
  • Der Erwerb von Objekten, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen, können nur in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung und anderer Wohnwertverbesserungen des Objektes gefördert werden. Solche Objekte können mit dem sogenannten „Kombimodell" gefördert werden.
  • Die baulichen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung dürfen nicht in Selbsthilfe ausgeführt werden.
  • Barrierefrei geplante Neubauten werden mit zusätzlichen Darlehen gefördert.

Eigenleistungsquote

Die Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten. Davon muss die Hälfte durch eigene Geldmittel oder durch den Wert eines nicht finanzierten Baugrundstücks erbracht werden.

Zusätzliche Förderung bei Schwerbehinderten

Schwerbehinderten kann für Neuschaffung, Erwerb oder Nachrüstung je nach Einkommen ein zusätzliches Baudarlehen gewährt werden, wenn zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um den je nach Art der Behinderung besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden. Das zinsgünstige Baudarlehen beträgt 2.000 Euro bis höchstens 20.000 Euro.

Kosten

Je nach Aufwand 400 - 1.100 Euro je Bewilligung


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Schnellübersicht      [pdf, 141,7 Kilobyte]
Checkliste Förderung Neubau      [pdf, 111,95 Kilobyte]
Checkliste Förderung Erwerb      [pdf, 104,3 Kilobyte]
Checkliste Förderung Schwerbehinderte      [pdf, 96,67 Kilobyte]
Antrag selbstgenutztes Wohneigentum Neubau      [pdf, 616,59 Kilobyte]
Schwerbehindertendarlehen Antrag      [pdf, 437,39 Kilobyte]
Rücktrittsrecht bei Erwerb      [pdf, 35,52 Kilobyte]
Rücktrittsrecht bei Ersterwerb      [pdf, 34,81 Kilobyte]
Einkommenserklärung      [pdf, 459 Kilobyte]
Hinweise zur Einkommenserklärung      [pdf, 64,61 Kilobyte]
Selbstauskunft      [pdf, 375,95 Kilobyte]
Schufa Bonitätsauskunft      [pdf, 50,96 Kilobyte]
Spezifizierung der Kostensätze Neubau      [pdf, 86,81 Kilobyte]
Spezifizierung der Kostensätze Erwerb      [pdf, 51,46 Kilobyte]
Baubeschreibung      [pdf, 290,02 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Sachgebietsleitung Wohnungswesen
Eigentumsförderung
Eigentumsförderung / Mietwohnungsbauförderung
Technik im Wohnungswesen
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