Waffenerwerb - Psychologisches Fachgutachten zur persönlichen Eignung für Sportschützen (WaffG)
Das Gesundheitsamt stellt auf Wunsch in einem Gutachten die "persönliche Eignung" nach dem Waffengesetz fest. Geboten wird die Erstellung eines Zeugnisses aufgrund einer Begutachtung von unter 25jährigen Sportschützinnen und Sportschützen nach § 6 Abs. 2 WaffG.
Gesetzesgrundlagen
Der Gesetzgeber verlangt seit der Novellierung des Waffengesetzes (April 2003) von einigen Waffenbesitzern ein medizinisch-fachpsychologisches Zeugnis, das auf einem Gutachten basiert: Eine fachpsychologische Untersuchung über die geistige Eignung ist bei Waffenbesitzern bzw. Antragstellern unter 25 Jahren automatisch vorgesehen, wenn großkalibrige Waffen erworben werden sollen.
Begutachtung
Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes ist als Diplom-Psychologin qualifiziert, bei Sportschützen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihre erste erlaubnispflichtige Waffe - außer KK-Sportwaffen und Einzelleder-Flinten - erwerben wollen, ein fachpsychologisches Gutachten zu erstellen (Grundqualifikation zur eignungsdiagnostischen Untersuchung der Deutschen Psychologischen Akademie, d.h. Grundkenntnisse im Waffenrecht sowie auch Kenntnisse über Schusswaffen und dem Schießsport in Deutschland).
Die gesamte Begutachtung dauert 4-5 Stunden. Es werden ein standardisierter Persönlichkeitstest und anschließend eine Exploration (Diagnostisches Gespräch zwischen Gutachterin und Klient) durchgeführt. Themeninhalt ist neben dem psychologischen Entwicklungsstand auch die Sozialanam¬nese (z.B. Zugang zu und Umgang mit Schusswaffen, Umgang mit Normen und Werten). Vor der Begutachtung müssen ausgefüllte Fragebögen des Klienten, des behandelnden Arztes, der Krankenkasse und der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde vorliegen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Begutachtung wird das erstellte Gutachten ausschließlich an den Klienten versandt.
Kosten
Die Gebühr für die Erstellung eines Zeugnisses aufgrund einer fachpsychologischen Untersuchung beträgt 291 Euro. Sie ist unabhängig von dem Ergebnis der Untersuchung zu Beginn des Untersuchungstermins beim BürgerService der Kreisverwaltung zu entrichten.
Notwendige Unterlagen
Für die fachpsychologische Untersuchung werden benötigt:
- Vom Klienten unterschriebene Einverständniserklärungen zum Einholen von Informationen
- bei der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde
- beim behandelnden Arzt zu der Krankenakte
- der Krankenkasse
- biografische Daten des Klienten (fünfseitiger Datenbogen)
- Daten der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (zweiseitiger Erhebungsbogen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung, zum bisheriger Waffenbesitz und zu Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis)
- Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen)
- Daten des behandelnden Hausarzt über relevante Vorerkrankungen des Klienten (vierseitiger Fragebogen)
- Quittung des BürgerServices der Kreisverwaltung über die Einzahlung der Gebühr von 291 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 3 Waffengesetz: Persönliche Eignung
"Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2" (für kleinkalibrigige Waffen und Sportschützen für olympische Disziplinen). - Nach dem Gesetz § 4 Abs. 4 AWaffV darf innerhalb der letzten fünf Jahre zwischen dem Gutachter und dem Klienten kein Behandlungsverhältnis bestehen oder bestanden haben.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau
Karola Born
Telefon: 02921 30-2152
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: karola.born@kreis-soest.de



