Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Gesundheitsförderung zu stärken. Gesundheitsförderung heißt, den einzelnen Menschen dazu anzuregen, seinen Gesundheitszustand mit einer gesunden Lebensweise aktiv zu verbessern. Das Gesundheitsamt beteiligt sich deshalb an einer Vielzahl von Projekten, wie zum Beispiel zur Gesundheitserziehung an Schulen, an öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie dem Impfmobil oder an Gesundheitstagen.
Projekte und Aktionen
Im Bereich der Gesundheitsförderung hat das Gesundheitsamt vorrangig die Aufgabe, die verschiedenen Projekte und Aktionen im Kreisgebiet zu koordinieren und miteinander zu vernetzen. Es beteiligt sich aber auch aktiv. Einige Beispiele (Aufzählungspunkte):
- Die Ärzte des Gesundheitsamtes führen zusammen mit dem Soester Praxisnetz SOPRAN jährlich eine zweitägige Aktion zum Thema Impfungen durch.
- Projekt „Bunt und gesund" - Infoveranstaltungen im Vorschulbereich zum Thema „Gesunde Ernährung" (Flyer "Bunt und gesund PDF")
- „Gesund groß werden" in Kindertageseinrichtungen - Untersuchungen der Kinder, Beratung der Eltern und Erzieherinnen, Unterstützung für die frühkindliche Entwicklung durch den Jugendärztlichen Dienst (Flyer "Gesund groß werden PDF")
- Präventionsarbeit gegen Übergewicht bei Kindern im Vorschulbereich (Flyer „Big Kids PDF")
- Klasse2000 - Ganzheitliche Suchtvorbeugung in Grundschulen für die Jahrgangsstufen 1-4 (www.klasse2000.de).
- Schulische Gesundheitserziehung
- Sexualpädagogische Präventionsarbeit
Nützliche Links zur „Gesundheitsförderung“ im Internet
- www.bzga.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- www.bmgs.bund.de des Bundesministeriums für Gesundheit
- www.kinderaerzteimnetz.de des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte
- www.anschub.de der Bertelsmann-Stiftung
- www.dge.de der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
- www.dsj.de der Deutschen Sportjugend
- www.kindergesundheit.de
- www.dha-allergien-vorbeugen.de
Rechtsgrundlagen
Nach dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst hat die untere Gesundheitsbehörde die Aufgabe, an der Förderung gesundheitsdienlicher Lebensweisen mitzuwirken (§§ 2, 6, 7, 12, 23 ÖGDG).
Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 3 IfSG) ist die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten eine öffentliche Aufgabe.
Zuständige Mitarbeiter/innen:
-
Frau
Andrea Ebeling
Telefon: 02921 30-2155
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: andrea.ebeling@kreis-soest.de
-
Frau
Karola Born
Telefon: 02921 30-2152
Telefax: 02921 30-2633
E-Mail: karola.born@kreis-soest.de



