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Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen

Sie wollen mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, eine Probe- oder Überführungsfahrt machen und beantragen daher für längstens 5 Kalendertage ein Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen ist nur innerhalb Deutschlands gültig!

Notwendige Unterlagen

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eine entsprechende elektronische Versicherungbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
  • eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungsberechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
  • bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Elektronische Versicherungsbestätigung      [pdf, 354,31 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Kurzzeitkennzeichen - Zulassungsstelle Soest
Kurzzeitkennzeichen - Zulassungsstelle Lippstadt
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