Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen
Sie wollen mit einem Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, eine Probe- oder Überführungsfahrt machen und beantragen daher für längstens 5 Kalendertage ein Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen ist nur innerhalb Deutschlands gültig!
Notwendige Unterlagen
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- eine entsprechende elektronische Versicherungbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
- eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
- bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungsberechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
- bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Elektronische Versicherungsbestätigung
[pdf, 354,31 Kilobyte]
Antrag Kfz-Zulassung (Antrag, Vollmacht, Lastschrift)
[pdf, 15,15 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007
[pdf, 14,35 Kilobyte]
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Kurzzeitkennzeichen - Zulassungsstelle Soest
-
Zentrale Kfz-Info Soest
Telefon: 02921 30-2794
Telefax: 02921 30-2772
E-Mail: zulassungsstelle-soest@kreis-soest.de
Kurzzeitkennzeichen - Zulassungsstelle Lippstadt
-
Zentrale Kfz-Info Lippstadt
Telefon: 02921 30-3610
Telefax: 02921 30-3630
E-Mail: zulassungsstelle-lippstadt@kreis-soest.de
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