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Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen

Sie wollen für ein Fahrzeug, das nur während eines bestimmten Zeitraumes (mindestens 2 Monate - höchstens 11 Monate) in Betrieb sein soll, ein Saisonkennzeichen beantragen.

Mit diesem Kennzeichen entfällt das lästige An- und Abmelden des Fahrzeugs in jedem Jahr. Anteilmäßig verringert sich dadurch auch die Kfz-Steuer. Auswirkungen auf Versicherungsbeiträge sind bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu erfragen.

Notwendige Unterlagen

Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (letzteres nicht zwingend erforderlich)
  • den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eine elektronische Versicherungbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte), in die der beantragte Saisonzeitraum eingetragen ist
  • die gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU) 
  • die Kennzeichenschilder

Wollen Sie gleichzeitig eine Zulassung, Wiederzulassung, eine Umschreibung eines Fahrzeuges mit Soester Kennzeichen oder eine Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb beantragen, so sind die dafür zusätzlich benötigten Unterlagen den entsprechenden Leistungen zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Elektronische Versicherungsbestätigung      [pdf, 354,31 Kilobyte]
Gesetzesänderungen 2007      [pdf, 14,35 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Saisonkennzeichen - Zulassungsstelle Soest
Saisonkennzeichen - Zulassungsstelle Lippstadt
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