Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur zweiten Ebene der Navigation Zur dritten Ebene der Navigation
Logo des Kreises Soest

Amtsärztlicher Dienst

Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörde. Auftraggeber dieser Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen, Gerichte und vergleichbare Einrichtungen. 

Der Amtsärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Soest haben.

Es werden unter anderem folgende Begutachtungen durchgeführt:

  • Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften, wie z.B. Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Feststellung der Dienstfähigkeit, Beurteilung von Dienstunfallfolgen, Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Fragestellungen rund um die Beihilfe
  • Sozialmedizinische Begutachtungen bei medizinischen Fragestellungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches, wie Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Nach Auflösung der Versorgungsverwaltung werden seit dem 1.1.2008 Stellungnahmen/Gutachten nach Schwerbehindertenrecht durchgeführt.
  • Ordnungsbehördliche Begutachtungen mit gesundheitlichen Fragen zum Asylverfahren
  • Gerichtsärztliche Begutachtungen bei Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Adoptionen, Blutentnahmen für Gerichte
  • Begutachtungen zur Leichenschau, z.B. vor Feuerbestattung oder Auslandsüberführung, um Anhaltspunkte eines nicht natürlichen Todes auszuschließen

Auftraggeber

Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.

Eine Ausnahme sind z.B. Bescheinigungen über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, oder Bescheinigungen über Erkrankungen für die Familienkasse. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.

Eine weitere Ausnahme stellen die Zeugnisse zur Prüfungsfähigkeit dar. In solch einem Fall kann man sich mit den Prüfungsunterlagen ebenfalls direkt an das Gesundheitsamt wenden. Wichtig ist, dass man sich direkt am Prüfungstag in haus- oder fachärztliche Behandlung begibt und von dort ein ärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.

Untersuchung

Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung werden die Krankenvorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Durch die ärztliche Untersuchung wird ein aktueller körperlicher und psychischer Befund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen und Behandlungen, z. B. durch Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte oder durch sozialmedizinische Vorbegutachtungen, werden ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen (z.B. Laboruntersuchungen, EKG oder durch andere Fachärzte) können im Einzelfall veranlasst werden.

Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung nach entsprechender Schweigepflichtentbindung (siehe unten) ein so genanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

Kosten

Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand in der Regel gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest zuzüglich evtl. Sonderleistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte ) berechnet und je nach Auftrag entweder direkt dem Auftraggeber oder der untersuchten Person in Rechnung gestellt.

Notwendige Unterlagen

Zur Untersuchung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden: 
  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde ( falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt )
  • für die Beantwortung der Fragestellung relevante Unterlagen (Arzt- oder Krankenhausberichte, EKG, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. )
  • ausgefüllter Fragebogen »Gesundheitliche Vorgeschichte« (siehe unten)

Rechtsgrundlagen

Bundes- und Landesbeamtengesetz, Sozialgesetzbuch, Beihilfeverordnung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und andere.

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 
Fragebogen »Gesundheitliche Vorgeschichte«      [pdf, 14,9 Kilobyte]
Erklärung »Entbindung von der Schweigepflicht«      [pdf, 299,23 Kilobyte]

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Gesundheitsamt - Leitender Amtsarzt / Leiter Abteilung Gesundheit
Amtsärztinnen und -ärzte Gesundheitsamt in Soest für Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Soest, Warstein, Welver, Werl und Wickede (außer Schwerbehindertenrecht)
Gesundheitsamt Soest, Sachbearbeitung / Sekretariat


Sachgebietsleiter Amtsärztlicher Dienst und Amtsarzt Gesundheitsamt in Lippstadt für Anröchte, Erwitte, Geseke, Lippstadt und Rüthen (außer Schwerbehindertenrecht)
Gesundheitsamt Lippstadt, Sachbearbeitung / Sekretariat


Amtsärztinnen im Rahmen des Schwerbehindertenrechtes für den gesamten Kreis Soest
Sachbearbeitung / Sekretariat ärztlicher Dienst Schwerbehindertenrecht
Logo der Hellweg-Region