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Beratung zu AIDS und HIV

  • Informationen und Aufklärung zu HIV und AIDS
  • anonyme telefonische und persönliche Beratung
  • Durchführung von HIV-Antikörpertest - anonym und kostenlos
  • vertrauliche Beratung und Betreuung von HIV-positiven Menschen und deren Angehörigen

 

Die Rote Schleife

Begriffsklärung

AIDS ist eine Krankheit, die 1981 als Erworbene Immunschwäche (Acquired Immuno Deficiency Syndrome) definiert wurde. 1983 fand man zum ersten Mal das Virus (Human Immunodeficiency Virus = HIV), dass diese Infektion überträgt. 1986 wurde ein zweites Virus (HIV 2) an der Westküste Afrikas isoliert. HIV 2 ist kleiner von Gestalt und nicht so aggressiv wie HIV 1. Beide Viren führen zu AIDS.

Gegen AIDS gibt es bis heute keine Impfung. Medikamentöse Behandlungsverfahren können den Krankheitsbeginn hinauszögern, aber nicht heilen. Deshalb muss durch vorbeugende Maßnahmen eine Ansteckung vermieden werden. Wer über die Ansteckungswege und die Folgen einer HIV-Infektion Bescheid weiß, kann sich besser schützen.

www.gib-aids-keine-chance.de

Wussten Sie schon ...

  • dass das „AIDS-Virus“ HIV vom Affen stammt? 
  • dass man einem einmaligen Sexualpartner nicht von seiner Infektion berichten muss? 
  • dass HIV auch in der Muttermilch enthalten ist? 
  • dass man sich auch beim Dauerküssen nicht anstecken kann? 
  • dass Mücken das Virus enthalten können, uns aber nicht infizieren können? 
  • dass es fast immer Anwendungsfehler sind, wenn ein Kondom platzt? 
  • dass in einigen Ländern der Welt bis zu 80% der Prostituierten mit HIV infiziert sind?

Prüfen Sie Ihren Wissensstand zum Thema AIDS und HIV: Klicken Sie hier! 

HIV-Antikörper Test (oft auch AIDS-Test genannt)

Falls Sie einen Risiko-Kontakt hatten oder einfach sicher gehen wollen, lassen Sie sich testen!

In der Beratungsstelle des Kreises Soest für AIDS und sexuell übertragbare Infektionen können Sie sich anonym und kostenlos auf HIV, den AIDS-Erreger, testen lassen. Testen sollte sich jeder, der Sex mit einem möglicherweise infizierten Partner hatte, Spritzen getauscht oder Blut-zu-Blut-Kontakte hatte.

Wichtig ist, dass HIV-Antikörper erst nach Monaten nach einer Infektion zuverlässig nachgewiesen werden. Diesen Zeitraum zwischen der eventuellen Infektion und dem Nachweis nennt man diagnostisches Fenster. Im Falle einer HIV-Infektion benötigt das menschliche Immunsystem diese Zeit, um Antiköper gegen HIV zu bilden.

Der HIV-Antikörpertest ist mit einer Blutabnahme von wenigen Millilitern Blut und einer Beratung verbunden. Sie brauchen aber deswegen nicht nüchtern zu kommen. Der Test wird codiert mit einer Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst führt den HIV-Antikörper-Suchtest (HIV Screening) durch. In diesem Screeningtest wird direkt angezeigt, ob HIV Antikörper oder das HIV1 p24-Antigen erhöht sind. Seren, die im Screeningtest reaktiv sind, werden im entsprechenden Bestätigungstest überprüft.

Jeder positive HIV Befund muss durch die Untersuchung einer unabhängig entnommenen Blutprobe abgesichert werden.

Das Labor schickt das Ergebnis innerhalb einer Woche. Die Mitteilung des Testergebnisses darf nur persönlich in einem Beratungsgespräch erfolgen (nicht brieflich, nicht telefonisch). Werden HIV-Antikörper nachgewiesen, lautet das Ergebnis positiv, werden keine Antikörper gefunden, lautet das Testergebnis negativ.

Da der Test anonym durchgeführt wird, werden normalerweise auch keine Bescheinigungen ausgestellt.

Wer von einer HIV-Infektion betroffen ist, steht vor einer Reihe von Fragen und Problemen, ebenso wie Angehörige und Freunde. Dabei ist häufig Hilfe von außen notwendig.

Die Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Infektionen bietet umfassende Beratung, persönliche Gespräche und vermittelt weitergehende Hilfen. Alle persönliche Beratungen werden vertraulich behandelt. Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht.

Die Beratungsstelle führt Aufklärungsveranstaltungen für Schulklassen, Gruppen, Institutionen und Einrichtungen durch oder ist bei deren Organisation behilflich (siehe auch den Bericht zu den JugendFilmTagen 2005 im Cineplex Lippstadt). Infomaterial wird nach Bedarf zusammengestellt.

Nützliche Links zu „AIDS“ im Internet:

Nützliche Links zu „sexuell übertragbaren Infektionen“ im Internet:

Rechtsgrundlagen

§§ 15 und 23 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 17.12.1997;
§§ 3 und 19 Infektionsschutzgesetz vom 1.1.2001

Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen:  

Beratung zu AIDS und HIV
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