Staatsangehörigkeitsausweise
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wird. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten und für alle Behörden, Gerichte etc. verbindlich.
Im Ausweisverfahren wird festgestellt, ob die Antragsteller deutsche Staatsangehörige sind oder nicht. Häufigster Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren.
Die Kreisverwaltung Soest ist für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen für das gesamte Kreisgebiet außer der Stadt Lippstadt zuständig.
Die Bearbeitung der Anträge für die Stadt Lippstadt erfolgt bei der Stadtverwaltung in Lippstadt. Für Personen, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.
Weiterführende Links
- Bundesverwaltungsamt: www.bva.bund.de
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,00 €.
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Erreichbarkeit bitten wir Sie, für Beratungsgespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (s. unten; erhältlich auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung)
- Auszüge aus den Geburts- oder Heiratsregistern
- evt. Einbürgerungsurkunden oder Spätaussiedlerbescheinigungen
Weitere im Einzelfall benötigte Unterlagen werden von Ihnen direkt angefordert.
Rechtsgrundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Frau Stilkerieg
Telefon: 02921 30-2089
Telefax: 02921 30-3477
E-Mail: personenstandsangelegenheiten@kreis-soest.de
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Frau
Eva Ewen
Telefon: 02921 30-2496
Telefax: 02921 30-3477
E-Mail: eva.ewen@kreis-soest.de



